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GBL /GHB/Liquid Ecstasy und K.O. Tropfen

Gammabutyrolacton (GBL) ist eine chemische Substanz, die legal Verwendung als Lösungs- und Reinigungsmittel findet und nicht verboten ist. Eine Überdosierung kann zu Schwindelgefühlen, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und sogar zum Tod durch Atemstillstand führen. GBL entspricht in seiner Wirkungsweise gängigen, illegalen Drogen und dennoch ist die Flüssigkeit faktisch frei erhältlich. Bis vor kurzem war sie in Deutschland für jedermann auch in großen Mengen leicht verfügbar - als Nagellackentferner oder Felgenreiniger.

Die Substanz Gammahydroxybutyrat (GHB) kursiert unter Bezeichnungen wie „Liquid Ecstasy“, „salty water“ oder „soap“ in der Partyszene als berauschende oder enthemmende Droge und in Bodybuildingkreisen als Dopingmittel. Zwischen Ecstasy und Liquid Ecstasy besteht weder ein chemischer Zusammenhang, noch sind die Wirkungen vergleichbar. Die meist farb- und geruchlose Flüssigkeit mit salzigem bis seifenartigem Geschmack wird von den Konsumenten hauptsächlich geschluckt. GHB unterliegt dem BtMG; jeglicher Umgang mit GHB ist daher verboten.

Wer von K.o.-Tropfen hört, denkt schnell an Vergewaltigung. Tatsächlich hat sich die farblose Flüssigkeit in den letzten Jahren europaweit in der Jugendkultur als Rauschmittel etabliert. Ein großes Problem, denn die Droge ist schwer zu dosieren. Zwischen dem von den Vergnügungssüchtigen anvisierten Glückgefühl und dem Fall ins Koma liegen nur wenige Zehntelmilliliter.

Quelle: praevention.polizei-bw.de

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